Rauchgasreinigung

Man kann es drehen und wenden, wie man will: Für bestimmte Abfallarten ist die Verbrennung derzeit die einzig ökologisch und ökonomisch sinnvolle Alternative. Und das gilt mindestens so lange, bis unsere Ingenieure willens und in der Lage sind, Materialien wirtschaftlich herzustellen, die in vollem Umfang und ohne Qualitätsverlust recyclierbar sind. Und bis unsere Unternehmen willens und in der Lage sind, nur noch solche Materialien zu verwenden.

Da aber insbesondere bei der Verbrennung von Kunststoffen hochgiftige Schadstoffe in erheblichem Umfang entstehen, müssen die Verbrennungsanlagen mit entsprechenden technischen Verfahren das Abgas reinigen, bevor es in die Umwelt gelangt. Mit Einführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Jahr 1993 hat man für die damalige Zeit recht scharfe Grenzwerte festgelegt und politisch bestimmt, dass Anlagen nur noch genehmigt werden können, wenn sie diese Grenzwerte mit ihrer Rauchgasreinigungstechnik einhalten können. Das war vor 15 Jahren…

In der Zwischenzeit sind viele Jahre vergangen und die ehemals scharfen Grenzwerte wurden von den technischen Möglichkeiten längst überholt. Hochmoderne Rauchgasreinigungsanlagen schaffen bereits seit Jahren einen Bruchteil der vorgeschriebenen Grenzwerte. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Die Verbrennungsanlagen in Asdonkshof und in Bielefeld blasen jeweils nur noch 5 bis maximal 20 % der gesetzlich erlaubten Grenzwerte in die Luft (Daten siehe unter http://www.aez-asdonkshof.de/emissionswerte.html oder http://www.mva-bielefeld.de/daten/index.php?navID=32 ).

Bei beiden Beispielen (die nicht die einzigen modernen Reinigungsanlagen darstellen) sind allerdings Anlagen mit mehreren Stufen und weit entwickelter Technik im Einsatz (inkl. “nasser Rauchgasreinigungsstufen”, siehe hierzu die KGV-Veröffentlichung zum Stand d. Technik in unserem Downloadbereich), die einen entsprechenden Aufwand voraussetzen - zum Schnäppchen-Preis sind diese hocheffizienten Reinigungssysteme nicht zu haben. Dennoch ist es gut eingesetztes Geld, wenn man bedenkt, dass man damit hochgiftige Schadstoffe auf ein Minimum reduzieren kann und Menschen und Natur in der Umgebung möglichst effektiv zu schützen vermag.

Hier ein grafischer Vergleich (Anklicken zum Vergößern):

Rauchgasreinigungstechnik im Vergleich

Ganz interessant ist die Tatsache, dass man bei diesen Anlagen sogar noch mehr Energie rausholt, als es die Solvay-Anlage kann (in Kiel liegt der Wirkungsgrad bspw. bei 70 %, während die Solvay-Anlage deutlich unter 50 % liegt!). Aber es geht ja auch nicht wirklich um die Energie…

Leider setzt sich bei den Planern von Anlagen gegenwärtig der Trend durch, dass man im ganzen Land Anlagen beantragt, die die veralteten gesetzlichen Grenzwerte gerade mal eben schaffen. Eine solche Billigst-Variante ist auch in Bernburg geplant. Anstatt acht oder neun Stufen glaubt man hierzulande, dass drei kostengünstige Reinigungsstufen vollkommen ausreichen - und angesichts der Genehmigungspraxis des sachsen-anhaltinischen Landesverwaltungsamtes in Halle haben die Betreiber frohe Hoffnung, mit solch einer Billig-Lösung auch durchzukommen.

Doch diesmal haben sie die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Selbst in dem verschlafenen Kleinstädtchen an der Saale regt sich nun Widerstand! Nicht zuletzt hat man den Menschen hier bereits eine EBS-Mitverbrennungsanlage im Schwenk-Zementwerk mit einer Kapazität von 160.000 Tonnen im Jahr vor die Nase gesetzt. Und nun planen der Chemie-Konzern Solvay und das Abfallunternehmen Tönsmeier eine gigantische Anlage, um mitten in der Stadt bis zu 552.000 Tonnen Müll im Jahr zu verbrennen - die Anlage, vollmundig als “EBS-Heizkraftwerk” angekündigt, ist tatsächlich eine echte Billig-Variante. Während man für eine Müllverbrennungsanlage dieser Größe üblicherweise mit Investitonskosten von bis zu fünfhundertmillionen Euro und mehr rechnen muss, versucht man hier aufgrund von Einsparungen bei der Reinigungstechnik mit gerade mal einhundertmillionen Euro ein echtes Schnäppchen auf Kosten der Menschen vor Ort zu machen.

Die BiSA hat es sich zur Aufgabe gemacht, dafür zu sorgen, dass den Betreibern solch eine skrupellose und angesichts des exponierten Standorts der geplanten Anlage (mitten in der Stadt) geradezu unverantwortliche Vorgehensweise, nicht durchgelassen wird. Die BiSA stellt sich aber auch auf einen schwierigen und teuren juristischen Weg ein, falls die Betreiber oder das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt nicht rechtzeitig einlenken.

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